Über uns
Der „Wassersportverein Oberhofen“ (WVO) ist ein Verein im Sinne von Art. 66 ff. des ZGB.
Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf den Betrieb und die Erhaltung der vereinseigenen Hafenanlage „Rider“ in Oberhofen.
Der „Wassersportverein Oberhofen“ (WVO) ist ein Verein im Sinne von Art. 66 ff. des ZGB.
Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf den Betrieb und die Erhaltung der vereinseigenen Hafenanlage „Rider“ in Oberhofen.
Beispieltext Vorstand
